Mitglied von syrischer Extremistengruppe in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Das Berliner Kammergericht hat am Dienstag ein 29-jähriges Mitglied einer syrischen Extremistengruppe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Strafsenat sprach Mohamed I. der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft von einem Jahr und zehn Monaten. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch für den syrischen Staatsangehörigen beantragt.
Der in Berlin lebende I. war Ende 2015 nach Deutschland gekommen. Spätestens im Februar 2014 soll er sich laut Anklageschrift in seiner Heimat der Extremistengruppe Ahrar al-Scham angeschlossen haben. Die von radikalen religiösen Überzeugungen geleitete Organisation habe den syrischen Staatschef Baschar al-Assad stürzen und eine Gesellschaft unter dem Gesetz des Islams errichten wollen. Laut Anklage war sie zudem an Morden und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung beteiligt.
I. soll bis zum Juli 2014 für die Gruppierung an einem Grenzkontrollpunkt in der Nähe der türkischen Grenze gearbeitet und insgesamt dreimal an bewaffneten Einsätzen gegen die syrische Regierung teilgenommen haben. Ob er bei diesen Gefechten Menschen tötete oder andere Straftaten beging, ließ sich laut Generalstaatsanwaltschaft nicht feststellen.
Der Angeklagte gab bei Prozessbeginn Ende Mai in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung an, als Teil der Oppositionsbewegung, zu der auch Ahrar al-Scham gehörte, am Grenzübergang gearbeitet zu haben. Dort habe er unter anderem Pässe kontrolliert.
„Ich wollte nur arbeiten und Geld verdienen“, erklärte I. damals über seine Verteidigung. Er habe keine militärische Ausbildung erhalten und sei nicht Teil der kämpfenden Einheiten von Ahrar al-Scham gewesen.
awe/cfm

© Agence France-Presse