Frankreichs Staatsrat befasst sich mit Burkinis und „Oben ohne“ in Schwimmbädern

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Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich hat sich mit der politisch heiklen Frage weiblicher Badebekleidung befasst. In der Debatte am Staatsrat wurden am Dienstag unter anderem Bilder verschiedener Bademoden gezeigt und erörtert. Auslöser des Streits war eine Entscheidung der Stadt Grenoble, die Schwimmbad-Vorschrift einer „anständigen“ Badebekleidung für Frauen abzuschaffen. 
Mit diesem Vorstoß machte Grenoble theoretisch den Weg frei sowohl für Ganzkörper-Badeanzüge, aber auch für „Oben ohne“ und Badeshirts mit Lichtschutzfaktor. Die folgende Debatte konzentrierte sich schnell auf die Akzeptanz sogenannter „Burkinis“, ein Wortspiel aus Bikini und Burka. Sie werden in erster Linie von einer kleinen Minderheit muslimischer Frauen getragen. 
Es gehe um die „Anpassung einer Regel, um religiöse Interessen zu befriedigen“, warnte die Vertreterin des Staates, Pascale Léglise, am Dienstag im Staatsrat. Der Kontext des Separatismus und der Terrorwelle müsse berücksichtigt werden, forderte sie. Der Anwalt der Stadt Grenoble hielt dem entgegen, dass öffentliche Angebote für alle da seien. Befürworter der Neuregelung betonten außerdem das Recht von Schwimmbad-Nutzerinnen, ihre Religionszugehörigkeit durch ihre Kleidung auszudrücken. Ein Burkini sei vergleichbar mit einem Kopftuch, das auf der Straße getragen werde. 
Der grüne Bürgermeister von Grenoble, Eric Piolle, hatte das Oberste Verwaltungsgericht angerufen, nachdem ein örtliches Gericht die Entscheidung des Stadtrates gekippt hatte. 
Der Streit um Burkinis ist ein beliebtes Sommerthema in Frankreich. So hatte der Staatsrat 2016 ein Burkini-Verbot an öffentlichen Stränden als unangemessen erklärt, das mehrere Orte erlassen hatten. Eine Entscheidung zu öffentlichen Schwimmbädern wird nun in den nächsten Tagen erwartet. 
kol/jes

© Agence France-Presse