Bundesverwaltungsgericht billigt Verweis für Soldatin wegen Auftretens in Datingportal

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Soldatinnen und Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen müssen auch privat im Internet zurückhaltend auftreten. Eine Bataillonskommandeurin durfte wegen ihres Profils in einem Datingportal einen Verweis erhalten, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Die laut Gericht bei der Bundeswehr „überdurchschnittlich bekannte“ Soldatin hatte geschrieben, sie führe eine „offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“. (Az. BVerwG 2 WRB 2.21)
Dazu stellte sie ein Foto von sich. Ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis, den das Truppendienstgericht billigte. Es argumentierte, dass die Formulierung in dem Profil Zweifel an der moralischen Integrität der Kommandeurin begründete. Außenstehenden würde der Eindruck vermittelt, dass sie sich selbst und ihre Geschlechtspartner zu reinen Sexobjekten reduziere, was sich auch negativ auf den guten Ruf der Bundeswehr auswirke.
Diese Argumentation zweifelte das Bundesverwaltungsgericht nun zwar an. Zu Unrecht sei das Truppendienstgericht davon ausgegangen, dass die privaten Äußerungen der Soldatin der Bundeswehr als Ganzes zugerechnet würden, erklärte es. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließe auch das Recht ein, im Internet Kontakte mit Gleichgesinnten zu suchen. Einzelne dürften über ihre geschlechtlichen Beziehungen frei bestimmen und sich auch für ein promiskuitives Sexualverhalten entscheiden.
Dennoch sei die Entscheidung richtig gewesen, entschieden die Leipziger Richterinnen und Richter. Denn die Soldatin mit Personalverantwortung für 1000 Menschen müsse bei der Wahl ihrer Worte und Bilder Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nehmen. Die Worte „offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ erweckten Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität.
smb/cha

© Agence France-Presse