Fünf Jahre Haft für ehemaligen Wachmann von KZ Sachsenhausen gefordert

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Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers (KZ) Sachsenhausen vor dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft für den 101-jährigen Angeklagten gefordert. Der Vertreter der Anklagebehörde plädierte am Dienstag auf Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Für die Staatsanwaltschaft hätten sich die Anklagevorwürfe in vollem Umfang bestätigt.
Demnach soll S. zwischen 1942 und 1945 „wissentlich und willentlich“ an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Dem Wachbataillon des Lagers Sachsenhausen, in dem die SS ein großes Kontingent stationiert hatte, habe er bis 1945 angehört. Für den Staatsanwalt besteht der Sprecherin zufolge kein Zweifel, dass der angeklagte Josef S. als Wachmann in dem KZ tätig war.
Dieser hatte im Verlauf des im Oktober vergangenen Jahres begonnenen Prozesses bestritten, in dem Lager tätig gewesen zu sein. In einer einer von seinem Anwalt vorgelesenen Erklärung gab er an, erst bei Kriegsende von Litauen nach Deutschland gebracht worden zu sein.
S. ist einem Gutachten zufolge nur eingeschränkt verhandlungsfähig – für zwei bis zweieinhalb Stunden am Tag. Aufgrund der Nähe zu seinem Wohnort findet des Prozess deshalb in Brandenburg an der Havel statt – und dort aus Platzgründen in der Sporthalle.
Wegen einer Erkrankung des Angeklagten fielen zuletzt mehrere geplante Verhandlungstermin aus. Laut vorläufigem Plan könnte nach den Plädoyers der Nebenklage-Vertreter und der Verteidigung von S. Anfang Juni ein Urteil fallen.
awe/cfm

© Agence France-Presse