Italien: Automatische Weitergabe von Namen des Vaters an Kind „rechtswidrig“

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Das italienische Verfassungsgericht hat die Praxis, dass Kinder automatisch den Nachnamen des Vaters bekommen, für rechtswidrig erklärt. Das höchste Gericht des Landes erklärte am Mittwoch, die bestehenden Normen seien verfassungswidrig, „diskriminierend und schädlich für die Identität des Kindes“. Das Parlament wurde aufgefordert, das Gesetz zu ändern. 
Das Gericht betonte, dass beide Elternteile an der Wahl des Nachnamens ihres Kindes beteiligt sein sollten, da dieser „ein grundlegendes Element der persönlichen Identität“ darstelle. Von nun an „nimmt das Kind den Nachnamen beider Eltern in der von ihnen vereinbarten Reihenfolge an, es sei denn, sie beschließen gemeinsam, nur den Nachnamen eines der beiden zu vergeben“, entschieden die Richter. Im Falle einer Uneinigkeit werde ein Gericht entscheiden. 
Die Tageszeitung „La Repubblica“ begrüßte das Urteil. „Die italienischen Frauen haben ein historisches Recht errungen“, schrieb sie.
mkü/ck

© Agence France-Presse