Nach Hochwasserkatastrophe an Rhein und Ahr weiter Einschränkungen für Betroffene

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Mehr als acht Monate nach dem verheerenden Hochwasser vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen müssen die Menschen in den betroffenen Regionen immer noch erhebliche Einschränkungen hinnehmen. Das geht aus dem am Mittwoch in Berlin vorgelegten Abschlussbericht der Bundesregierung zu der Katastrophe hervor. So sind Arbeiten zur Wiederherstellung der Leitungsnetze demnach teilweise noch nicht abgeschlossen.
„In Ausnahmefällen sind daher noch lokal begrenzte Unterbrechungen oder Einschränkungen der Trinkwasserversorgung möglich“, heißt es mit Blick auf die Lage in Nordrhein-Westfalen. Auch im Strom- und Gasbereich gebe es dort „vereinzelt noch Beeinträchtigungen“. In Rheinland-Pfalz stehe Strom zwar überall wieder zur Verfügung, teilweise aber weiterhin nur im Rahmen einer provisorischen Versorgung. In beiden Ländern erweise sich auch die Wiederherstellung der Netze zur Festnetztelefonie als „aufwändig“.
„Trotz umfassender Bemühungen, es den Menschen zu ermöglichen, im Winter in ihren eigenen Häusern und Wohnungen zu bleiben, gab es Fälle, in denen das nicht möglich war“, heißt es zudem in dem Bericht. Schulunterricht finde teilweise weiterhin in Containern statt. Auch viele Unternehmen seien noch „in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt“. Die bislang geltende Begrenzung von Kompensationen von Einnahmeausfällen auf sechs Monate sei insofern „problematisch“. Der Zugverkehr im Ahrtal soll dem Bericht zufolge bis Ende 2023 vollständig wiederhergestellt werden.
Verwiesen wird in dem Bericht auf umfangreiche Hilfen des Bundes und bundesweit tätiger Organisationen wie dem Technischen Hilfswerk. Dazu kämen Hilfsprogramme der Länder. Zudem habe es bundesweit eine außergewöhnlich hohe Spendenbereitschaft nach dem Hochwasser gegeben. Allein bei der Aktion „Deutschland hilft“ seien bis Januar 2022 Spenden in Höhe von 278 Millionen Euro eingegangen.
Auch auf teilweise bereits eingeleitete Konsequenzen aus dem Hochwasser wird hingewiesen. Vorrangig seien dabei „die Stärkung des Bevölkerungsschutzes“, bessere auch digitale Warnsysteme und „die Optimierung der Strukturen der Zusammenarbeit im Katastrophenfall“. Hinzu kämen Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels, Hochwasserschutz im engeren Sinne, „aber auch präventiver Hochwasserschutz in der Landwirtschaft und die Entwicklung von auf Modellierungen gestützten Starkregenwarnkarten“. Überprüft werde der Ausnahmekatalog für die Zulassung von Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten.
„Wir haben aus den verheerenden Folgen des Hochwassers im Juli 2021 gelernt“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Neben der Stärkung des Bevölkerungsschutzes werden wir daher unsere Warninfrastruktur weiter verbessern“, kündigte sie an. Beispiele seien die Einführung des sogenannten Cell-Broadcast auf Mobiltelefonen als ergänzendem Warnkanal und der Wiederaufbau der Sirenen-Infrastruktur.
„Der Bund unterstützt die Länder bei ihren Sofort- und Aufbauhilfeprogrammen. Er erfüllt damit seine Zusagen“, versicherte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Durch das Hochwasser waren 183 Menschen umgekommen, mehr als 800 weitere wurden verletzt. Betroffen waren auch Bayern und Sachsen, aber in weit geringerem Ausmaß. Zur Bewältigung der Folgen war im September 2021 ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ mit bis zu 30 Milliarden Euro eingerichtet worden.
bk/mt

© Agence France-Presse