Familien sollen auch künftig von besonderem Kinderkrankengeld profitieren

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Die Familien in Deutschland sollen mit dem neuen Infektionsschutzgesetz auch künftig vom besonderen Kinderkrankengeld in der Corona-Pandemie profitieren. „Wir sorgen mit der Möglichkeit der Verlängerung der Kinderkrankentage für Unterstützung, damit Eltern auch künftig flexibel auf die Krankheit oder Quarantäne eines Kindes reagieren können, ohne sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen zu müssen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt der Nachrichtenagentur AFP am Freitag in Berlin. 
„Gerade bei den aktuell besonders hohen Infektionszahlen ist dies ein wichtiger Beitrag, das Leben ein klein wenig leichter zu machen“, sagte Schmidt weiter. Sie bezog sich damit auf die im neuen Infektionsschutz enthaltene Regelung, derzufolge das besondere Kinderkrankengeld in der Corona-Pandemie bis September verlängert werden kann. Ohne diesen Schritt wäre die bisherige Regelung am Samstag ausgelaufen.    
Der Regelung zufolge können Eltern das Kinderkrankengeld auch in Anspruch nehmen, wenn etwa ein Kind nach Infektionsfällen in der Kita oder in der Schulklasse in Quarantäne geschickt wird, aber selbst nicht erkrankt ist. Die Ersatzleistung stellt einen Lohnausgleich für die Zeit der Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes dar.
jp/cha

© Agence France-Presse