Pflegebonus soll für „herausragende Leistungen“ in der Pandemie gezahlt werden

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Der von der Bundesregierung geplante Pflegebonus soll für „herausragende Leistungen“ in der Corona-Pandemie gezahlt werden. Der Höchstbetrag für Kräfte in der Altenpflege soll bei 550 Euro liegen, wie es im Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegebonus heißt, das der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Je 500 Millionen Euro sollen für Pflegeprämien im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Als „herausragende Leistung“ werden in dem Eckpunktepapier besondere Belastungen genannt, denen die Beschäftigten wegen der Behandlung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Dazu zählen umfassendere Hygienemaßnahmen und das erhöhte Risiko, sich selbst anzustecken, oder der größere Betreuungsaufwand für Covid-Infizierte. 
Der Pflegebonus in der Altenpflege soll den Eckpunkten zufolge ab dem 30. Juni, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 von den Arbeitgebern ausgezahlt werden. Profitieren sollen Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeheimen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in der Altenpflege tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind.
Der Bonus in der Altenpflege soll gestaffelt ausgezahlt werden: Den höchsten Betrag von bis zu 550 Euro bekommen demnach Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Bis zu 370 Euro soll es für Personal geben, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeitet. Dies könnten etwa Beschäftigte aus der Verwaltung, der Haustechnik, der Küche, der Gebäudereinigung, des Empfangs- und des Sicherheitsdienstes, der Garten- und Geländepflege, der Wäscherei oder der Logistik sein. 
Bis zu 330 Euro sollen Auszubildende bekommen, bis zu 190 Euro sonstige Beschäftigte und bis zu 60 Euro Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). 
In dem Eckpunktepapier ist von einer möglichen Ausweitung des finanziellen Rahmens in der Altenpflege auf 1000 Euro die Rede, analog zum Verfahren im Jahr 2020. Dies befinde sich in der Diskussion.
Im Krankenhausbereich sollen sich die Prämien „in erster Linie an Pflegekräfte in der Pflege am Bett richten“, heißt es in den Eckpunkten, über die zunächst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet hatten. Pflegekräfte im Bereich der Intensivpflege sollten einen höheren Bonus erhalten als Pflegekräfte in anderen Bereichen. 
Die 500 Millionen Euro für die Krankenhäuser sollen an Kliniken verteilt werden, die zwischen Januar und Dezember vergangenen Jahres mehr als zehn Beatmungsfälle hatten. Profitieren sollen demnach 280.000 Pflegekräfte in etwa 837 Krankenhäusern. In diesen wurden 95 Prozent aller Covid-Patienten versorgt.
Die staatlichen Corona-Prämien für die Pflege sollen nach dem Willen der Bundesregierung bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei sein.
Der AFP ebenfalls vorliegende Zeitplan sieht vor, dass das Bundeskabinett bis zum 30. März eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf beschließt, der dann am 7. oder 8. April erstmals im Bundestag beraten werden könnte. Am 19. oder 20 Mai könnte das Gesetz dann im Bundestag, am 10. Juni im Bundesrat beschlossen werden.
Die Stiftung Patientenschutz bezeichnete die Pläne als unzureichend. Von den in Aussicht gestellten 3000 Euro komme am Ende nur ein Sechstel in der Altenpflege an, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwochsausgaben). Zudem würden Mitarbeiter benachteiligt, die sich um andere Patienten gekümmert hätten. 
jp/mt

© Agence France-Presse