Blaichach | Polizei: Sticker auf dem Fahrzeug-Kennzeichen

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Montagmorgen, 22.04.2024, kontrollierten Polizeibeamte einen 64-jährigen Pkw-Lenker, da er Teile seines hinteren amtlichen Kennzeichens mit einem Sticker überklebt hatte. Mit der Kontrolle zeigte sich der Betroffene nicht einverstanden und verweigerte im weiteren Verlauf auch die verpflichtende Angabe seiner vollständigen Personalien. Daher erhält er neben der Strafe für die Beklebung seines amtlichen Kennzeichens nun auch noch eine Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass sämtliche Veränderungen oder Überklebungen an amtlichen Kennzeichen – auch im Bereich des blauen „EU-Streifens“ – nicht erlaubt sind.