A96 – Mindelheim | Pkw-Lenker (44) schlägt mit Axt nach einem Unfall auf Lkw ein

-

Print Friendly, PDF & Email

Spektakuläre Szenen spielten sich am Donnerstagnachmittag, 18.04.2024, auf der BAB A96, kurz vor der Anschlussstelle Mindelheim, in Fahrtrichtung Lindau, ab.

Ein Lkw überholte einen vor ihm langsamfahrenden Golf mit ausländischer Zulassung. Dabei touchierte der 53-jährige Lkw-Fahrer den Spiegel des Pkw Golfs und beschädigte diesen. Der Lkw-Fahrer fuhr sofort auf den Seitenstreifen, um sich um den verursachten Schaden zu kümmern. Der Golf setzte sich quer vor ihm und der 44-jährige Fahrer stieg aus. In der Hand hatte er eine Axt, die er in seinem Pkw mitführte. Mit der Axt schlug er die Rückleuchten und auch die vorderen Scheinwerfer des Lkws kaputt. Dann schlug er die Scheibe der Fahrerseite ein und bedrohte den Lkw-Fahrer. Erst eine alarmierte Streife der Autobahnpolizei Memmingen konnte die Situation entschärfen.

Bei der Überprüfung des Golf-Fahrers stellte sich heraus, dass dieser ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Er wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Bedrohung, Sachbeschädigung und fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

 

+ POLIZEIMELDUNG +

Am Donnerstagnachmittag befuhr ein 53-jähriger Kraftfahrer mit seinem Lkw die BAB A 96 in Richtung Lindau. Kurz vor der Anschlussstelle Mindelheim kollidierte er seitlich mit dem Pkw eines vorbeifahrenden 44-Jährigen. Dabei entstand an beiden Fahrzeugen geringer Sachschaden. Beide Unfallbeteiligten hielten unmittelbar nach dem Unfall auf dem Seitenstreifen an. Der 44-Jährige war jedoch aufgrund der Beschädigung seines Fahrzeugs so erzürnt, dass er ausstieg und mit einer Axt die Rücklichter und ein Abblendlicht des Lkw zertrümmerte. Anschließend ging er zum Führerhaus und bedrohte den Lkw-Fahrer. Erst die eintreffende Autobahnpolizei konnte den 44-Jährigen wieder beruhigen. Nach der Aufnahme des Unfalls leiteten die Beamten gegen den 44-Jährigen ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Bedrohung ein. Da er auch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, untersagte ihm die Polizei die Weiterfahrt.