Flughafen Memmingen | Mann bricht zusammen und muss reanimiert werden – Polizisten reagieren

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Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen werden am 17.04.2024 zu einem medizinischen Notfall im Terminal gerufen. Dort finden sie einen 34-Jährigen leblos auf und leiten unverzüglich Reanimationsmaßnahmen ein.

Am vergangenen Mittwochabend wurde die Grenzpolizeigruppe Memmingen zu einem medizinischen Notfall am Flughafen gerufen. Ein 34-Jähriger wurde bewusstlos in einer Toilette im Ausreisebereich gefunden. Die Beamten leisteten sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen und alarmierten die Flughafenfeuerwehr. Angesichts des sich verschlechternden Zustands des Mannes führten die Beamten Reanimationsmaßnahmen durch, die der hinzugerufene Rettungsdienst fortführte. Nach mehreren Minuten gelang es dem Rettungsdienst, ihn zu stabilisieren. Der Rettungsdienst brachte ihn zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Das schnelle Handeln der Flughafenfeuerwehr und der Grenzpolizisten hat vermutlich das Leben des Mannes gerettet.

Polizei als Ersthelfer | Professionelle Erste-Hilfe-Ausbildung

In vielen Fällen sind Polizistinnen und Polizisten die Ersten, die bei medizinischen Notfällen oder Unfällen eintreffen. Die Bayerische Polizei setzt sich daher konsequent dafür ein, dass ihre Beamtinnen und Beamten bestmöglich vorbereitet sind, um in Notfallsituationen kompetent und effektiv helfen zu können. Eine schnelle Hilfeleistung kann Leben zu retten und schwerwiegende gesundheitliche Schäden von Betroffenen abwenden. Aus diesem Grund beschult die Bayerische Polizei ihre Bediensteten umfassend in Erster Hilfe und taktischer Einsatzmedizin. Bereits während der Ausbildung legt die Bayerische Polizei einen besonderen Schwerpunkt auf die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung in Erster Hilfe in Theorie und Praxis.

Basisreanimation | helfen kann jeder!

Ein sofortiges Eingreifen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand ist von entscheidender Bedeutung. Mit jeder Minute, in der keine Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen, sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit des Betroffenen. Der sofortige Beginn einer Herzdruckmassage ist dabei oberstes Gebot.

Wichtig ist, sofort einen Notruf abzusetzen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen. Dies kann erheblich dazu beitragen, das Leben des Notfallpatienten zu retten – in jedem Fall mehr als das Unterlassen jeglicher Hilfeleistung!