Memmingen | Geldübergabe nach Schockanruf in zwei Fällen verhindert – Ein Tatverdächtiger in Haft

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Am Donnerstag, 22.02.2024, verhinderten engagierte Bürger und aufmerksame Polizeibeamte zwei Geldübergaben nach Schockanrufen und konnten so einen fünfstelligen Vermögensschaden verhindern. Polizeibeamte nahmen einen Tatverdächtigen fest. Er sitzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.

Was ist passiert?

Am Donnerstagvormittag erhielt eine 90-jährige Frau einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten. Unter dem Vorwand, dass der Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe, wäre nun eine Kaution nötig, um einen Gefängnisaufenthalt abzuwenden. Dabei setzten die Betrüger die 90-Jährige so unter Druck, dass sie bereits Bargeld und Wertgegenstände im Wert eines fünfstelligen Betrages bereitlegte.

Gegen 12:00 Uhr erschien ein Mann an der Wohnschrift. Ein weiterer Täter drängte am Telefon zur Übergabe. Die 90-Jährige wurde daraufhin misstrauisch und bat ihre 59-jährige Nachbarin um Hilfe.

Die 59-Jährige und ein weiterer 45-jähriger Nachbar kamen hinzu, sodass der Geldabholer flüchtete. Durch das Misstrauen der 90-Jährigen und das engagierte Einschreiten der Nachbarn wurde eine Geldübergabe verhindert und die Polizei verständigt.

Die Zeugen beschrieben den Mann wie folgt: Er sei etwa 180 cm groß, dunkelhäutig und mit einem braunen/schwarzen Trenchcoat sowie einem gelben Schal bekleidet.

Die Polizei leitete sofort eine Fahndung nach dem flüchtigen Geldabholer ein. Zwei Beamte bemerkten gegen 13:30 Uhr nahe dem Amtsgericht in Memmingen einen verdächtigen Mann, welcher seinerseits einen älteren Herrn beobachtete.

Kurz bevor es zu einem Aufeinandertreffen der beiden Männer kam, griffen die Polizisten ein und führten eine Kontrolle durch. Dabei bestätige sich der Verdacht der Beamten. Der 83-jährige Mann hatte ebenfalls einen Schockanruf erhalten und führte einen fünfstelligen Bargeldbetrag mit sich. Diesen hätte das Opfer an einen angeblichen Mitarbeiter der Justiz übergeben sollen. Das Eingreifen der Polizeibeamten verhinderte ein Geldübergabe und somit einen finanziellen Schaden für den 81-Jährigen.

Bei dem zweiten Mann handelt es sich um einen 40-jährigen Mann, den die Polizeibeamten festnahmen. Er wurde am Freitag, 23.02.2024, auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Diese erließ einen Haftbefehl und der 40-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Kriminalpolizei Memmingen hat die Ermittlungen, insbesondere zu einem möglichen Zusammenhang der beiden Schockanrufe, aufgenommen.

Zeugenaufruf:

  • Die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung.
  • Wer hat zur Mittagszeit in der Nähe der Sandstraße in Memmingen etwas Verdächtiges wahrgenommen?
  • Wer hat den beschriebenen Mann (180cm groß, dunkelhäutig, brauner/schwarzer Trenchcoat, gelber Schal) gesehen und kann weitere Angaben hierzu machen?
  • Wer kann Angaben zu den oben beschriebenen Vorgängen machen?

Zeugenhinweise werden bei der Kriminalpolizei Memmingen unter der Telefonnummer 08331/100-0 entgegen genommen.

Wie hoch sind die Schadenssummen?

Im Jahr 2023 wurden bei den Beamtinnen und Beamten im Polizeipräsidium 725 Taten zur Anzeige gebracht. Von diesen 725 Taten verliefen 21 erfolgreich. Dabei erbeuteten die Täter im vergangenen Jahr rund 872.000 Euro. Im Jahr 2024 verzeichnete das Polizeipräsidium bereits 67 Fälle. Dabei erbeuteten die Täter in sechs erfolgreichen Fällen über 350.000 Euro.

Im Landkreis Unterallgäu wurden vergangenes Jahres 93 Taten zur Anzeige gebracht. In sieben Fällen waren die Täter erfolgreich und erbeuteten über 360.000 Euro. Im Jahr 2024 registrierten die Beamtinnen und Beamten bislang neun Taten in diesem Bereich. In bislang einem erfolgreichen Fall erbeuteten die Täter rund 50.000 Euro.

Für die Stadt Memmingen registrierte die Polizei vergangenen Jahres 73 Fälle. In einem erfolgreichen Fall erbeutete die Täterschaft rund 44.000 Euro. Im Jahr 2024 wurden in diesem Bereich bislang sechs Fälle zur Anzeige gebracht. In einem Fall waren die Täter erfolgreich und erbeuteten so rund 24.000 Euro.

Wie gehen die Täter vor?

„Ihr Sohn/ihre Tochter hat einen tödlichen Unfall verursacht!“ Bei dieser Abwandlung des Enkeltrick-Anrufes fordert der Anrufer Geld im Namen eines Verwandten, um beispielsweise eine drohende Gefängnisstrafe gegen Kaution abwenden zu können. Auch hier schalten sich falsche Polizisten und Staatsanwälte in die Gespräche ein, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Weiter werden den Geschädigten Rufnummern angezeigt, welche ein behördliches Gegenüber suggerieren sollen. Dies ist möglich durch das sogenannte „Caller ID Spoofing“. Bei dieser Methode kann der Betrüger dem kontaktierten Opfer eine seriöse Telefonnummer vortäuschen, damit die wirkliche Nummer nicht mehr nachvollzogen werden kann. Zudem soll der Anschein erweckt werden, dass eine existente Behörde oder Stelle anruft.

Wie können Sie reagieren?

Sollten Sie einen Anruf mit einer Schocknachricht erhalten, in Folge dessen das Gegenüber die Bereitstellung einer Kaution fordert, entgegnen Sie diesem mit Misstrauen. Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.

Kontaktieren Sie die betroffenen verwandten Personen, um den Wahrheitsgehalt der Schocknachricht zu überprüfen. Geben Sie keinesfalls telefonische Auskunft über Ihre Vermögenswerte und besprechen Sie Geldforderungen unbedingt vorher mit weiteren Angehörigen. Sollten Sie bereits in der Vergangenheit Opfer eines Schockanrufs geworden sein, so zeigen Sie die Tat unbedingt bei der Polizei an. Nur so kann die Polizei Tatzusammenhänge erkennen und künftige Ermittlungserfolge generieren.

Abschließend bittet die Polizei Sie eindringlich, dieses Phänomen mit Verwandten, Bekannten und Nachbarn zu besprechen.