Landkreis Günzburg | Sexualdelikt zum Nachteil einer 18-Jährigen

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Am Sonntag, 17.12.2023, erstattete eine 18-Jährige bei der Polizei eine Anzeige wegen Vergewaltigung und Körperverletzung gegen einen 23-Jährigen. Die Kriminalpolizei Neu-Ulm ermittelt in dem Fall. Der Tatverdächtige wurde verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Der 23-jährige Tatverdächtige und die Geschädigte lernten sich wenige Tage zuvor über eine Online-Dating-Plattform kennen und vereinbarten ein Treffen. Nach anfänglichen Gesprächen fuhren der Tatverdächtige und die Geschädigte auf den Parkplatz eines Badesees. Hier kam es gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen und Gewalteinwirkung des Tatverdächtigen zum Nachteil der Geschädigten. Unter anderem würgte der Beschuldigte die 18-Jährige mehrfach.

Aufgrund der Angaben der Geschädigten und der kriminalpolizeilichen Ermittlungen identifizierten die Beamten der Kriminalpolizei Neu-Ulm den Tatverdächtigen. Die sachleitende Staatsanwaltschaft Memmingen erwirkte beim Amtsgericht Memmingen einen Untersuchungshaftbefehl sowie ein Durchsuchungsbeschluss gegen den 23-Jährigen.

Ermittler vollzogen diese Beschlüsse am Donnerstag, 21.12.2023, und führten den Tatverdächtigen der Haftrichterin beim Amtsgericht Memmingen vor. Diese erließ einen Haftbefehl. Der 23-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.