Kaufbeuren | Polizei: Sachbeschädigung durch Driften auf einem Parkplatz

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Bereits am Dienstag, 19.11.2023, fuhr ein 23-jähriger Kaufbeurer mit einem geliehenen BMW M4 auf einer Parkfläche in der Daniel-Kohler-Straße in Kaufbeuren. Der junge Mann brachte das Fahrzeug absichtlich zum Übersteuern, um zu „driften“. Hierbei verloren die angetriebenen Hinterräder des Pkws die Haftung zum Boden und das Fahrzeug rutscht mit durchdrehenden Rädern über den Asphalt. Hierdurch wurde der Asphalt teilweise beschädigt und durch den Gummiabrieb der Reifen verunreinigt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf circa 35.000 Euro.

Den jungen Fahranfänger erwartet nun nicht nur ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, sondern auch zivilrechtliche Schritte des Eigentümers, welcher den entstandenen Sachschaden beheben lassen muss und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen wird.

An dieser Stelle weist die Polizeiinspektion Kaufbeuren darauf hin, dass solche und ähnliche Fahrmanöver auf öffentlichem Grund verboten sind. Ohne das Einverständnis der Eigentümer ist dies auf Privatgrund, wie das oben genannte Beispiel zeigt, ebenfalls verboten.