Kempten im Allgäu | Geldübergabe nach Schockanruf – Kriminalpolizei sucht Zeugen

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Mit einem sogenannten „Schockanruf“ erbeuteten Telefonbetrüger am Donnerstag, 14.12.2023, einen fünfstelligen Bargeldbetrag.

Am Donnerstag gegen 16:20 Uhr rief eine unbekannte Täterin bei einer Bürgerin aus Kempten an und gab sich als deren Tochter aus. Im weiteren Verlauf übernahm eine weitere Täterin das Telefonat, gab sich als Polizistin aus und versetzte die Kemptnerin in den Glauben, ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und es wäre nun eine hohe Versicherungszahlung nötig. Gegen 18:20 Uhr übergab die Kemptnerin schließlich einen fünfstelligen Bargeldbetrag an einen unbekannten männlichen Abholer, der mit einem Taxi zu dem Übergabeort, Höhe der Heiligkreuzer Straße 70 in Kempten, kam.

Folgende Täterbeschreibung liegt von dem Abholer vor:

Männlich, ca. 1,70 m groß, untersetzt, kein Bart. Bekleidet war er mit einer hellen Jacke, blauen Jeanshose und einer hellen Wollmütze. Südländisches Aussehen.

Die Kriminalpolizei Kempten bittet den Taxifahrer, der den unbekannten Abholer zu dem Übergabeort gefahren hat und auch weitere Zeugen, die auffällige Beobachtungen im Bereich der Heiligkreuzer Straße in Kempten gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 0831/9909-0 zu melden. (KPI Kempten)

Zudem gibt die Kripo folgende Verhaltenstipps:

  • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste!
  • Rufen Sie den angeblich betroffenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an!
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen!
  • Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
  • Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie diese vor dem Vorgehen der Täter!