A96 – Holzgünz | Polizei: Hohe Beanstandungsquote bei Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs

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Am Dienstagvormittag, 12.12.2023, kontrollierte die Autobahnpolizei Memmingen schwerpunktmäßig Fahrzeuge des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs. Dabei stellten die Kontrolleure bei einem Kleintransporter mit polnischer Zulassung und zwei Lkw mit bulgarischer Zulassung Anzeichen für eine Manipulation an der Abgasreinigungsanlage fest. Nachdem sich der Verdacht nach genaueren Überprüfungen in einer Werkstatt bestätigte, untersagten die Beamten die Weiterfahrt mit den Fahrzeugen und leiteten gegen die verantwortlichen Unternehmen Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Wegen Firmensitz im Ausland entrichteten die Fahrer jeweils – stellvertretend für die Speditionen – Sicherheitsleistungen im niedrigen vierstelligen Bereich. Durch die Manipulationen (AdBlue-Dosierpumpe ohne Funktion) oder den Einbau eines Emulators wird die Abgasreinigungsanlage bei Schwerverkehrsfahrzeugen ausgeschalten. Dadurch steigt der Schadstoffausstoß weit über die zulässigen Grenzwerte.

Bei der Kontrolle eines Kleinbusses mit rumänischer Zulassung stellten die Beamten weiterhin fest, dass der Fahrer sieben Personen gewerblich von Österreich nach Rumänien transportierte. Da der Fahrer jedoch die erforderliche Lizenz nicht vorweisen konnte, leiteten die Beamten gegen das verantwortliche Unternehmen ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz ein. Wegen Firmensitz im Ausland entrichtete der Fahrer stellvertretend für das Unternehmen eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich. Den Betrag verdoppelten die Beamten in dem Fall, weil derselbe Fahrer ebenfalls mit einem Fahrzeug dieses Unternehmens bereits vor einem halben Jahr wegen gleichem Sachverhalt zur Anzeige gebracht wurde. Abschließend wiesen die Beamten bei der Kontrolle eines Lkw mit polnischer Zulassung noch nach, dass dieser seit Anfang Dezember mehrere Beförderungen innerhalb von Deutschland durchgeführt hat. Da die zulässige Anzahl an innerdeutschen Beförderungen überschritten und die vorgeschriebenen vier Tage Pause nicht eingehalten wurden, leitete die Autobahnpolizei Memmingen gegen die verantwortliche Spedition ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Güterkraftverkehrsgesetz ein. Wegen Firmensitz im Ausland entrichtete der Fahrer stellvertretend für das Unternehmen eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich.