Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat am 03.11.2023 Anklage gegen einen 38-Jährigen und dessen 33-jährige Ehefrau sowie gegen einen 32-Jährigen zum Schwurgericht des Landgerichts Memmingen erhoben.
Dem angeschuldigten Ehepaar wird durch die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlicher heimtückischer Mord aus Habgier in zwei tateinheitlichen Fällen zur Last gelegt. Dem dritten Angeschuldigten wird vorgeworfen, hierzu Beihilfe geleistet zu haben.
Die erhobene Anklage geht dabei von folgendem Tatverdacht aus: Der 38-jährige Angeschuldigte ist der Sohn des späteren Tatopfers, eines 70- jährigen Mannes aus Altenstadt. Das zweite Tatopfer ist dessen 55-jährige Ehefrau. In der Nacht vom 21. April auf den 22. April 2023 drang das angeklagte Ehepaar in das Wohnhaus des 70-jährigen Mannes und der 55-jährigen Frau in der Mühlbachstraße in Altenstadt ein. Beide befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Bett und rechneten daher nicht mit einem Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit. Aus diesem Grund waren sie auch wehrlos. Dieser Umstand wurde durch den 38- jährigen Mann und dessen 33-jährige Ehefrau ausgenutzt, um den 70-jährigen Mann zu ersticken und die 55-jährige Ehefrau durch eine mittlere zweistellige Zahl an Messerstichen zu töten. Anschließend versuchten die beiden Angeschuldigten, das Geschehen wie einen erweiterten Suizid, begangen durch den 70-jährigen Mann, aussehen zu lassen. Der 32-jährige Angeschuldigte, ein enger Freund des 38-jährigen Angeschuldigten, hielt es für möglich, dass der 70-Jährige und dessen Ehefrau durch die beiden anderen Angeschuldigten getötet werden und billigte dies. Er sollte den beiden anderen insbesondere ein Alibi verschaffen, indem er diese im Tatzeitraum zu sich nach Albstadt einlud, wo sie sich in der Tatnacht zunächst auch tatsächlich befanden. Zudem stellte er den Beiden seinen Pkw zur Verfügung, so dass der 38-Jährige und dessen Ehefrau von Albstadt nach Altenstadt und zurück fahren konnten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat aus Habgier begangen wurde. Die Angeschuldigten wollten einerseits verhindern, dass der 70-Jährige die Schenkung eines Hauses an seinen Sohn rückgängig macht. Zudem wollten sich beide Angeschuldigte am Erbe der Getöteten bereichern.
Das Landgericht Memmingen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für sämtliche Angeschuldigte die Unschuldsvermutung gilt.