Schwangau | Nach Mord und versuchten Mord – Staatsanwaltschaft Kempten erhebt Anklage

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Die Staatsanwaltschaft Kempten im Allgäu hat gegen einen 31-jährigen US-Amerikaner Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Kempten wegen des Tatverdachts des Mordes, der Vergewaltigung mit Todesfolge, des versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung sowie des Besitzes kinderpornographischer Inhalte erhoben.

Der Angeschuldigte steht im Verdacht Mitte Juni 2023 im Bereich eines Wanderwegs oberhalb der Marienbrücke in Schwangau/Ostallgäu, nahe dem Schloss Neuschwanstein, im Bereich eines Aussichtspunktes, zwei ihm bis dahin unbekannte Frauen angegriffen zu haben. Nach gegenwärtigem Stand trafen der Angeschuldigte und die beiden Opfer, welche ebenfalls amerikanische Staatsangehörige sind, im Rahmen einer Wanderung zufällig aufeinander. Der Angeschuldigte soll – so der Verdacht – die beiden Frauen dann bewusst von dem Wanderweg zu einem wenige Meter entfernt liegenden Aussichtspunktes gelotst haben. Dort soll er zunächst das 21-jährige Opfer gewaltsam zu Boden gebracht haben, um unter Anwendung von Gewalt diese zu entkleiden und sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Als die 22-jährige Begleiterin ihrer Freundin zur Hilfe kommen wollte, soll der Angeschuldigte die Begleiterin im Rahmen eines Gerangels einen Abhang ca. 50 Meter hinuntergestürzt haben, wobei er in Kauf genommen haben soll, dass diese hierdurch tödlich verletzt wird.

Es besteht weiter der Verdacht, dass der Angeschuldigte danach unter Anwendung von Gewalt die 21-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit strangulierte und sie vergewaltigte. Im Anschluss soll der Angeschuldigte die 21-Jährige dann ebenfalls den Abhang hinuntergestürzt haben, wo sie nach ca. 50 Metern im Bereich eines Baumes zum Liegen kam. Das 21-jährige Opfer kam bei dem Angriff des Angeschuldigten infolge Gewalteinwirkung ums Leben. Ihre Begleiterin überlebte den Sturz, wobei sie eine Kopfverletzung, Prellungen und Schürfwunden erlitt.

Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen konnten beim Angeschuldigten Mobilfunktelefone und ein Laptop sichergestellt werden, auf welchen sich kinderpornographische Inhalte befanden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kempten wird nach Prüfung der Anklage über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens wird die Kammer anschließend Termin zur Hauptverhandlung bestimmen und diese durchführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung für den Angeschuldigten gilt.