Landshut | Verbreiten von Kinderpornografie – Kripo durchsucht mehrere Wohnungen

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Am Mittwochmorgen, 11.10.2023, durchsuchen Beamte der Kriminalpolizeiinspektion im Stadtgebiet und im Landkreis Landshut mehrere Wohnungen wegen des Verdachts des Besitzes und des Verbreitens von kinder-/jugendpornografischem Material.

Den heutigen Durchsuchungsmaßnahmen lagen von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragte Durchsuchungsbeschlüsse zugrunde. An drei Objekten wurde nach Datenträgern, wie Laptops, Tablets, Computer sowie externen Speicherplatten und Mobiltelefonen gesucht, auf denen mutmaßlich über einschlägige Plattformen kinder- und jugendpornografisches Material gesucht, heruntergeladen oder verbreitet wurde. Drei Männern im Alter von 15-59 Jahren sollen mutmaßlich über Chatgruppen bzw. einschlägige Messenger-Dienste Bilder mit kinderpornografischem Inhalt gesucht, bzw. verschickt haben.

US-Behörden melden Fälle mit strafbaren Inhalten an deutsche Behörden

Durch die Aktion wird erneut möglichen Tätern verdeutlicht, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Ursprung vieler Ermittlungsansätze im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie liegt in den USA. Die Internetprovider sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu dokumentieren und zu melden. So erreichen derartige Meldungen beispielsweise über das FBI oder die Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) auch entsprechende Dienststellen der Kriminalpolizei in Niederbayern, woraus sich anschließende Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen ergeben.

Erhebliche Konsequenzen schon allein beim Besitz solcher Dateien

Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert sind, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen. Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen ist. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden. Die Polizei gibt weiterhin zu bedenken, dass selbst wenn manche Bilder oder Videos scherzhaft wirken, dahinter reale Opfer stehen, die dafür missbraucht und misshandelt wurden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen
  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“
  • Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen

Verhaltensempfehlungen

  • Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
  • Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.