Landkreis Schweinfurt | Sicherstellung mutmaßlich explosionsgefährlicher Stoffe

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Am Freitag, 01.09.2023, führte das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) bei einem 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Besitzes und der Herstellung von explosionsgefährlichen Stoffen Durchsuchungsmaßnahmen durch.

Den Ermittlungsbehörden lagen Informationen vor, dass sich der Beschuldigte möglicherweise Stoffe besorgt hatte, die zur Herstellung von Sprengstoff geeignet sind. Tatsächlich wurde beim Beschuldigten ein verdächtiges Gemisch chemischer Stoffe gefunden, das begutachtet wird. Zudem wurden mehrere Waffen gefunden, obwohl dem Beschuldigten ein Waffenbesitzverbot auferlegt wurde. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach wegen Sprengstoffdelikten in Erscheinung getreten und steht derzeit unter Führungsaufsicht.

Gegen den Beschuldigten wird daher wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz und Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (§ 145a) StGB ermittelt. Zudem besteht der Verdacht der Herstellung und des Besitzes von explosionsgefährlichen Stoffen ohne Erlaubnis. Dies ist nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.

Anhaltspunkte für einen politischen Hintergrund der im Raum stehenden Straftaten bestehen derzeit nicht.

Aufgrund der Gefährlichkeit der Stoffe wurde das Durchsuchungsobjekt durch das Sondereinsatzkommando (SEK) gemeinsam mit der technischen Sondergruppe (TSG) geöffnet.

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wird einen Haftbefehlsantrag stellen, über den das Amtsgericht zu entscheiden hat.