Tödlicher Absturz am Hohen Laafeld in den Berchtesgadener Alpen

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Am Samstag, 12.08.2023, kam es in den Berchtesgadener Alpen zu einem tödlichen Bergunfall.

Ein 34-Jähriger, in Siegen (NRW) lebender Mann, ist vermutlich am Samstagabend beim Abstieg in weglosem Gelände nordwestlich vom Gipfel des Hohen Laafeld (2.074 Meter) abgestürzt und hat sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen.

Der Mann wurde am Sonntagvormittag durch den Wirt der Gotzenalm als vermisst gemeldet. Der Gast hatte am Samstag eingecheckt und war anschließend noch zu einer Wanderung Richtung Hohes Laafeld aufgebrochen. Als am Sonntag das unbenutzte Bett auffiel, wurde die Polizei informiert.

Die Alpine Einsatzgruppe der Polizei und die Bergwacht Berchtesgaden starteten umgehend eine Vermisstensuche. Kräfte der Bergwacht Anger, die sich zu Übungszwecken in ihrer Diensthütte am Seeleinsee, unweit des Suchgeländes aufhielten, begaben sich ebenfalls auf die Suche.

Gegen 12:30 Uhr konnten die Einsatzkräfte aus Anger unterhalb des Gipfels, bei den sog. Roten Wänden, Gegenstände in einer Steilen Wiese ausmachen.

Ein im Anflug befindlicher Polizeihubschrauber konnte dann den leblosen Körper eines Mannes in einer Höhe von 1.880 Höhenmetern feststellen.

Zwei Beamte der Alpinen Einsatzgruppe Berchtesgaden wurden umgehend an die Auffindestelle geflogen und bargen den Leichnam, bei dem es sich um die vermisste Person handelte. Im weiteren wurden noch die verstreuten Gegenstände des Abgestürzten eingesammelt.

Der 34-Jährige wollte vermutlich nach erreichen des Gipfels nicht wieder den Aufstiegsweg zurück nehmen, sondern über die Nordseite in Richtung Gotzentauern absteigen um wieder zur Gotzenalm zu gelangen. Vermutlich folgte er dazu einer in div. Handy-App-Karten eingezeichneten Steig, der so aber nicht existiert. Beim Abstieg in dem weglosen, felsigen und grasdurchsetzten Gelände dürfte er ausgerutscht und dann über die Felsen mind. 150 Meter abgestürzt sein. Dabei zog sich der Mann tödliche Kopfverletzungen zu. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der Mann alleine unterwegs, so das Fremdverschulden als Unfallursache nicht angenommen wird.