Rosenheim | Brand im Rosenheimer Wertstoffhof

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Am Freitagnachmittag, den 11.08.2023, wurde ein Brand in einer Halle des Wertstoffhofes Rosenheim gemeldet. Der Sachschaden dürfte nach einer ersten Schätzung mindestens im mittleren sechsstelligen Bereich liegen. Verletzt wurde niemand. Die Kripo Rosenheim hat die Ermittlungen zur Brandursache übernommen.

Über den Notruf 112 der Integrierten Leitstelle wurde am Freitag, gegen 14:30 Uhr, ein Brand in einer Halle des Wertstoffhofes Rosenheim an der Innlände mitgeteilt.

Aufgrund der starken Brand- und Rauchentwicklung waren ca. 120 Einsatzkräfte der Feuerwehren Rosenheim, Happing und Schlossberg, ebenfalls eine Vielzahl an Einsatzkräften des Rettungsdienstes sowie Bundes- und Landespolizei im Einsatz. Die Anwohner mussten unter anderem mittels Lautsprecherdurchsagen vor dem gesundheitsschädlichen Rauch gewarnt werden. Kurzzeitig wurde auch das angrenzende Gleis für den Zugverkehr gesperrt und das Gelände rund um den Wertstoffhof musste großräumig abgesperrt werden.

Gegen 15:45 Uhr konnten die Einsatzkräfte der Feuerwehren den Brand unter Kontrolle bringen. Der Löscheinsatz wird sich noch bis in den Abend hinein ziehen, da der Sperrmüllhaufen in der betroffenen Halle aufwendig abgelöscht werden muss.

Die betroffenen Mitarbeiter des Wertstoffhofes wurden vorsoglich vom Rettungsdienst untersucht, alle blieben glücklicherweise unverletzt.

Der bei dem Brand entstandene Sachschaden dürfte nach einer ersten Schätzung mindestens im mittleren sechsstelligen Bereich liegen.

Beamte der Polizeiinspektion Rosenheim sowie des Kriminaldauerdienstes der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim übernahmen die ersten Ermittlungen vor Ort. Die weiteren Untersuchungen zur Brandursache werden unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein/Zweigstelle Rosenheim die Brandfahnder der Kriminalpolizei Rosenheim übernehmen.

Zur Brandursache kann noch keine Angabe gemacht werden. Brandherd war nach den ersten Erkenntnissen an einem Sperrmüllhaufen. Derzeit gibt es aber keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.