Hohenschwangau | Drohne stürzt ab und verletzte Urlauber leicht am Arm

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Ein 43-jähriger Mann ließ verbotenerweise im Bereich des Schloss Neuschwanstein seine Drohne fliegen, um Bildaufnahmen zu machen. Dabei prallte die Drohne gegen einen Baum und stürzte auf einen Besucher ab. Der Mann wurde leicht am Unterarm verletzt und musste ärztlich behandelt werden. Den Piloten zeigten die Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung und einer Ordnungswidrigkeit nach den Luftfahrtgesetz an.

Generell gilt ein Flugverbot für Drohnen über Menschenansammlungen und bebauten Grundstücken. Speziell über Neuschwanstein und seiner Umgebung gilt ein Flugverbot wegen des Naturschutzgebietes. Die Beamten behielten von dem Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, eine Sicherheitsleistung ein.