Bad Grönenbach | Zweites Verfahren im Tierschutzskandal – Vater und beide Söhne angeklagt

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Am Montagnachmittag, 19.06.2023, beginnt das zweite von dreien Verfahren im Tierschutzskandal von Bad Grönenbach im Allgäu.

In diesem Verfahren müssen sich der Vater Georg Z. mit seinen beiden Söhnen Martin Z. und Michael Z. vor der Kammer verantworten. Alle drei betreiben einen Geossenschaftsbetrieb in Bad Grönenbach. Die Staatsanwaltschaft Memmingen/Neu-Ulm wirft den drei Angeklagten in 32 Fällen vor, entgegen §2 Nr. 1 Tierschutzgesetz – bewusst pflichtwidrig nicht sicher, dass von ihnen gehaltene, behandlungsbedürftige Rinder unverzüglich und konsequent unter Heranziehung eines Tierarztes behandelt und – soweit eine Behandlung aussichtslos war – unverzüglich notgetötet wurden, obschon sie dazu in der Lage waren und ihnen dies zumutbar war.

Die drei Angeklagten werden von Anwälten aus Neu-Ulm, Starnberg und Coburg vertreten. Am Montagnachmittag wird der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen. Danach wird der vorsitzende Richter die Angeklagten und deren Anwälte fragen, ob sie sich zu den Vorwürfen einlassen wollen. Sollten sich die Drei äußern könnte das von der Kammer strafmildernd bei der Strafzumessung gewertet werden und das Verfahren könnte verkürzt werden. Schweigen die Angeklagten, dann muss jeder der 32 Fälle vom Gericht beleuchtet werden, Gutachter gehört und Zeugen vernommen werden.

Man wird am Montagnachmittag sehen, welchen Weg das Verfahren nehmen wird.

 

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