Buchloe | Bußgeld droht! – Wildunfall nicht unverzüglich angezeigt

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Mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige muss ein 37-jähriger Ostallgäuer rechnen, der am Dienstag, 18.04.2023, kurz nach Mitternacht, zwischen Buchloe und Honsolgen, ein Reh angefahren hatte.

Der Mann hatte es unterlassen unverzüglich den Revierinhaber oder die Polizei zu verständigen, wie es das Bayerische Jagdgesetz vorschreibt, wenn Schalenwild (unter anderem Rehe und Wildschweine) durch An- oder Überfahren verletzt oder getötet wurde. Diese Mitteilung kann am einfachsten telefonisch über den Polizeinotruf 110 oder bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion erfolgen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass der Revierinhaber schnellstmöglich das getötete Tier verwerten oder das verletzte Tier suchen und von den Leiden erlösen kann. Bei Verstößen kann das Landratsamt eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro festsetzen. Beim Unfall selbst entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro.