Mindelheim | Dreiecksbetrug: Mahnung für nicht bestellten Puppenwagen

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Am 10.11.2022 erstattete eine 33-Jährige Anzeige bei der Polizei Mindelheim. Die Geschädigte hatte über ein Gebrauchtwarenportal einen Puppenwagen bestellt und erhalten. Circa vier Monate später erhielt sie dann ein Mahnschreiben mit der Aufforderung, den an sie versandten Artikel zu bezahlen. Die 33-Jährige war Opfer eines Dreieckbetruges geworden. Unbekannte Täter, die über das Gebrauchtwarenportal an die Daten der Geschädigten gelangt waren, hatten in deren Namen ein Konto bei einem Versandhändler eröffnet. Sie bestellten in ihrem Namen den Puppenwagen beim Versandhändler, stellten diesen auf dem Gebrauchtwarenportal ein und ließen ihn an die Geschädigte liefern. Die Bezahlung erfolgte von der gutgläubigen Frau an die Betrüger.

Nachdem er Händler keinen Zahlungseingang verbuchen konnte, setzte er das Mahnverfahren in Gang. Um ein Inkassoverfahren abzuwenden, bezahlte die Geschädigte sowohl den Puppenwagen als auch die Mahngebühren vorsichtshalber. Die Ermittlungen dauern an.