Neu-Ulm | Ladendieb kommt ein zweites Mal und wird erkannt | Untersuchungshaft angeordnet

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Wie anhand einer Videoaufzeichnungen durch Mitarbeiter eines Neu-Ulmer Elektronikfachmarktes bereits am 22.02.2023 festgestellt und zur Anzeige gebracht worden war, brach ein damals noch unbekannter Täter eine verschlossene Vitrine im Markt auf und entnahm dieser vier Mobiltelefone im Gegenwert von etwas mehr als 750 Euro. Wie weiter festgestellt werden konnte, wurden diese Mobiltelefone daraufhin durch den Täter entwendet, wobei sowohl die Tat als auch der Täter zunächst unerkannt geblieben waren. Erst im Nachgang konnte auf Grund des Aufbruches die Tathandlung festgestellt werden.

Ein Mitarbeiter des Elektronikfachmarktes erkannte nun am Mittwochabend, 08.03.2023, den Tatverdächtigen wieder, da dieser sich erneut im Geschäft aufhielt. Eine daraufhin hinzugerufene Streife traf den Tatverdächtigen somit auch noch im Geschäft an und nahm ihn letztlich fest. Es handelte sich dabei um einen 40-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz. Wie die Polizeibeamten im weiteren Verlauf ermittelten, lag auch noch eine Fahndungsnotierung auf Grund eines vorliegenden Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Ulm gegen den Tatverdächtigen vor. Dieser Haftbefehl bestand auf Grund einer bereits verhängten Geldstrafe wegen eines anderweitigen Diebstahls, welche bislang durch den 40-Jährigen nicht beglichen wurde. Auch nach seiner Festnahme konnte der 40-Jährige den fälligen Betrag nicht beibringen, sodass er ersatzweise in Haft genommen wurde. Auf Grund dessen, dass der Tatverdächtige ohne festen Wohnsitz ist, ordnete die Staatsanwaltschaft Memmingen zudem wegen des neuerlich zur Last gelegten Diebstahls die Vorführung vor den Haftrichter zur Prüfung der Untersuchungshaft an. Der 40-Jährige wurde somit am Donnerstag, 09.03.2023, einer Haftrichterin beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Diese bestätigte die Untersuchungshaft und somit wurde er letztlich in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert.