Memmingen | Zwei Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis und Falscher Namensangabe innerhalb von 20 Minuten

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Kurz nach Mitternacht, am Montagmorgen, 30.01.2023, wurden zwei Streifenbesatzungen der Autobahnpolizei Memmingen innerhalb von nicht mal einer halben Stunde Zeugen einer Straftat.

Im ersten Fall fiel einer Streife in der Münchener Straße in Memmingen ein Pkw auf, der auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes um Mitternacht zunächst eine Runde drehte. Als er der Fahrer die Streife erblickte, schaltete er sein Licht aus und stellte sein Fahrzeug kurzerhand etwas abseits ab. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der 35-jährige Lenker weder seinen Führerschein noch seinen Ausweis den Polizeibeamten aushändigen. Als diese dann die von ihm angegebenen Personalien überprüften, stellte sich heraus, dass es sich nicht um seine eigenen, sondern um die seines Nachbarn handelte. Das Gleiche tat er schon einmal vor zwei Jahren, als er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden war. Da er auch heute noch keinen Führerschein besitzt, wird erneut ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Wegen seiner falschen Namensangabe erhält er zusätzlich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Nur wenige Minuten später verhielt sich im Amendinger Industriegebiet ein anderer Pkw-Fahrer auffallend, weshalb dieser ebenfalls, aber von einer anderen Streife der Autobahnpolizei angehalten wurde. Den Beamten fiel sofort auf, dass nach einem kurzen Stopp des Fahrzeugs plötzlich eine Frau am Steuer saß, die kurz zuvor noch Beifahrerin gewesen war. Auf die Beobachtungen der Beamten angesprochen gab der mutmaßliche 21-jährige Lenker schließlich zu, gefahren zu sein und seinen Führerschein aber zu Hause vergessen zu haben. Auch die von ihm angegebenen Personalien stellten sich als falsch heraus, wie sich beim Auffinden seines Personalausweises in seiner Hosentasche zeigte. Er hatte einfach die Personalien seines Bruders genannt. Der 21-Jährige muss sich nun ebenfalls strafrechtlich verantworten.

In beiden Fällen erhält auch der jeweilige Fahrzeughalter eine Strafanzeige wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.