Flughafen Memmingen | Fluggast greift Polizeibeamten an

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Am Dienstag, 24.01.2023, gegen 22.20 Uhr, wurden zwei Personen durch Beamte der Grenzpolizeigruppe am Allgäu Airport Memmingen einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Paares im Alter von 32 und 38 Jahren wurden Ungereimtheiten festgestellt. Der Mann legte den Polizeibeamten seinen türkischen Reisepass und die Frau einen bulgarischen Personalausweis vor. Ferner gab der Mann an, dass sie nach türkischer Tradition verheiratet seien und nach Frankreich weiterfahren möchten, da sie dort wohnen würden. Bei der näheren Kontrolle der Ausweise wurde aber festgestellt, dass der bulgarische Personalausweis verfälscht wurde. Das Paar wurde deshalb zur weiteren Überprüfung zum Dienstgebäude der Grenzpolizeigruppe verbracht.

Bei der Sachverhaltsaufnahme mischte sich der Mann fortwährend in die polizeilichen Befragungen ein und wurde zunehmend aggressiver. Er forderte die Frau wiederholt auf, den Weisungen und den Fragen der Beamten nicht Folge zu leisten. Im weiteren Verlauf packte der Mann unvermittelt den sachleitenden Beamten am Revers und versuchte diesen an die Wand zu drücken bzw. auf den Boden zu bringen. Dies konnte der Beamte zwar abwehren, wurde hierbei aber verletzt und zog sich einen Muskelfaserriss zu. Während des Gerangels eilten weitere Polizeibeamte zu Hilfe. Dadurch konnte der Mann fixiert und vorläufig festgenommen werden. Durch den tätlichen Angriff des Mannes wurde ein Polizeibeamter verletzt, er war aufgrund des Muskelfaserrisses nicht mehr dienstfähig und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.

Der Angreifer wurde festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen am Mittwoch, 25.01.2023, beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Das Amtsgericht verhängte gegen den Mann eine Kaution in Höhe von 2.000 Euro, die er in Bar hinterlegen konnte, er wurde daraufhin aus dem amtlichen Gewahrsam entlassen.

Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Mann in Frankreich gemeldet ist und über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel verfügt, die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland ist damit erlaubt. Seine Begleiterin ist tatsächlich türkische Staatsangehörige und nicht in Besitz von entsprechenden Erlaubnissen. Die Eheschließung nach türkischer Tradition ist amtlich nicht anerkannt, sodass keine Freizügigkeitsrechte abgeleitet werden können. Die Einreise der Frau war demnach zu verweigern, sie wurde zurückgewiesen.

Gegen beide Personen wurden polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Mann muss sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beihilfe zur illegalen Einreise und Körperverletzung verantworten. Gegen die Frau wird wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung ermittelt.