Anzügliche Bilder und Videos verschicken – ein gefundenes Fressen für Erpresser

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„Dem Bekannten eines Bekannten ist da was passiert…“ die Betroffenen sprechen in der Regel eher ungerne direkt darüber, was ihnen passiert ist. Die Rede ist von Erpressung mit kompromittierenden Bildern oder Videos. Ein nettes Anschreiben, eine vielversprechende Tändelei oder gar ein Liebesabenteuer- es fängt oft harmlos an, kann aber vor allem mit Kontakten über die sozialen Medien schnell böse enden. Sextortion heißt der polizeiliche Begriff für die Straftat, bei der Täter ihrem Gegenüber mit der Veröffentlichung von Bildern oder Videos mit sexuellem Inhalt drohen. Gefordert werden von den Tätern Überweisungen oder Codes von Geldkarten. Da den Opfern das Thema oft mehr als unangenehm ist, kommt es nicht selten auch zur Zahlung.

Ein Mann aus Friedrichshafen ist vor Kurzem zum vierten Mal auf diese Masche hereingefallen. Über eine Social-Media-Plattform wurde der 39-Jährige von einer fremden Frau angeschrieben, und nach aufregendem Flirt tauschten sie auch anzügliche Bilder aus. Das böse Erwachen ließ nicht lange auf sich warten – seine Cyber-Partnerin forderte höhere Geldbeträge über Pay-Karten und drohte mit der Veröffentlichung der Bilder im Netz.

Die Geschichte des 39-Jährigen ist dabei kein Einzelschicksal – bereits im Jahr 2020 wurden in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen sowie dem Bodenseekreis gesamt 171 Sextortion-Fälle verzeichnet. 2021 steigerte sich die Zahl auf 314 erfasste Vorfälle und zum Ende des Jahres 2022 sind schon mehr Fälle als im Vorjahr bekannt. Wegen der Scham der Betroffenen ist zudem von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, sodass die tatsächliche Anzahl der Betroffenen weitaus höher sein dürfte.

Die Polizei unterscheidet drei gängige Varianten von Sextortion. In den häufigsten Fällen hatten Täter und Opfer zuvor eine Beziehung, in deren Verlauf Bilder oder Videos mit sexuellem Hintergrund gemacht wurden -nach dem Aus kommt es dann zur Erpressung. Eine vor allem 2019 und 2020 gängige Masche ist auch die Erpressung via Mail: Die Opfer erhalten eine Nachricht, dass angeblich der Rechner ausgespäht worden sei. Man habe festgestellt, dass die Angeschriebenen auf „Erwachsenenseiten“ surfen und über die Kamera habe man dann ein Video mit sexuellen Handlungen der Opfer gefertigt. Um eine Verbreitung zu verhindern, müsse ein bestimmter Betrag gezahlt werden. Immer häufiger bekommen die potentiellen Opfer auch Freundschaftsanfragen oder Links auf Social-Media oder Dating-Plattformen und nach entsprechendem Kontakt werden sie dann zu sexuellen Handlungen vor der Kamera animiert. Sobald im Video außer der sexuellen Handlung auch etwas zu sehen ist, was auf den Geschädigten schließen lässt, kommt es zur Veröffentlichungsandrohung. Teilweise „bittet“ der Erpresser auch um Zahlungen, weil ein Familienangehöriger sehr erkrankt sei und man Unterstützung benötige.

Egal, welche Variante: Die Polizei warnt eindringlich davor, Geldforderungen nachzukommen. Die Täter hören mit der Erpressung oft auch nach der Zahlung nicht auf, sondern fordern mehr. Falls Sie jemanden kennen, der jemanden kennt… dann sichern Sie alle Kommunikation mit den Erpressern und scheuen Sie sich nicht, die Straftat bei der Polizei zu melden.