Polizei: Großkontrolle auf Tank- und Rastanlage Leipheim an der BAB A8

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Bei einer Großkontrolle nahmen Fahnder der Verkehrspolizei Neu-Ulm insbesondere Fernreisebusse ins Visier.

Am Donnerstag, 15.09.2022, führten Beamte der Verkehrspolizei Neu-Ulm zusammen mit Kollegen aus Memmingen, Lindau, Pfronten, sowie weiterer benachbarter Dienststellen auf der Tank- und Rastanlage Leipheim Schleierfahndungs- und Verkehrskontrollen durch.

Primäres Ziel war es hierbei den internationalen Reiseverkehr auf der BAB A8 zu überwachen, weshalb hauptsächlich Fernreisebusse in das Visier der Fahnder genommen wurden. Insgesamt waren bei der mehrstündigen Kontrollaktion über 30 Beamte eingesetzt.

Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt über 50 Fahrzeuge, davon 19 Reisebusse und 245 Personen überprüft. Dabei wurden neben verschiedenen ausländerrechtlichen Verstößen u. a. auch Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, sowie dem Straßenverkehrsgesetz festgestellt. Auch mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z. B. Überladung oder Überschreitung der Stützlast, und Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz wurden bei den Kontrollmaßnahmen geahndet.

Bei einem 27-jährigen französischen Fahrzeugführer ergaben sich bei der Kontrolle Anhaltspunkte, dass dieser unter Drogeneinfluss steht. Der Mann bestätigte, dass er am Vortag Marihuana konsumiert hatte, weshalb eine Blutentnahme bei ihm durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen.

Weiter konnte bei einem 31-jährigen Fahrzeuginsassen während der Fahrzeugkontrolle unter seinem Sitz ein Joint aufgefunden werden, nachdem der eingesetzte Diensthund das Versteck aufgespürt hatte. Im Gepäck wurde zudem weiteres Rauschgift sichergestellt. Die Besitzer der Drogen erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Bei der Überprüfung eines slowenischen Fahrzeugführers wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass die an seinem Pkw angebrachten Kennzeichen in Deutschland keine Gültigkeit aufwiesen. Daher bestand für das Fahrzeug keine Zulassung und es wurden keine Steuern entrichtet. Der Fahrer konnte seine Fahrt somit nicht fortsetzen. Nachdem der Mann sich nicht verständigen konnte, fuhren die Kollegen mit ihm zur nahegelegenen Zulassungsstelle und unterstützen ihn dabei, die sog. Ausfuhrkennzeichen für sein Fahrzeug zu beantragen. Nachdem der Mann nun „gültige“ Kennzeichen von der Zulassungsstelle erteilt bekam, konnte er seine Fahrt schließlich fortsetzen. Ihn erwartet eine Anzeige.

Insgesamt wurde wegen den unterschiedlichsten Verstößen ein hoher vierstelliger Betrag an Sicherheitsleistungen vor Ort einbehalten. Bei fünf Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt unterbunden.

Erfreulicherweise wurden bei den Kontrollen der Fernreisebusse vergleichsweise wenige Verstöße festgestellt. Dennoch wird der internationale Personenverkehr weiter im Fokus der Polizei bleiben.