Neu-Ulm | Listenhund von Polizei beschlagnahmt

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Am Donnerstag, 01.09.2022, kontrollierten zwei Beamte der Zivilen-Einsatz-Dienstes (ZED) der Polizei Neu-Ulm einen 57-jährigen Hundebesitzer im Bereich des Bahnhofes.

Bei der näheren Kontrolle stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem mitgeführte Hund nach erster Betrachtung um einen American Staffordshire Terrier und somit um einen Listenhund der Kategorie 1 handelte. Für diese Hunderasse besteht grundsätzlich im Freistaat Bayern ein Halteverbot. Da der Mann widersprüchliche Angaben zur Herkunft des Hundes machte und zunächst keinerlei Papiere vorlegen konnte, zogen die Beamten das zuständige Ordnungsamt sowie einen Diensthundeführer hinzu.

Da auch durch das Ordnungsamt keine eindeutige Herkunft des Hundes ermittelt werden konnte und der Verdacht nahe liegt, dass der Hund unter Umständen nicht ordnungsgemäß nach Deutschland eingeführt wurde, wurde der Hund beschlagnahmt und in das Tierheim Ulm gebracht. Die Herkunft des Hundes sowie die klare Rassebestimmung muss nun ermittelt werden. Es wurde zunächst ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.