Leipheim | Tierschutzgesetz: Katze bei Auszug in der Wohnung zurückgelassen

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Überhaupt nicht tierfreundlich zeigte sich eine 23-jährige Frau in Leipheim. Diese zog vor einigen Wochen aus ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aus. Zurück ließ sie hierbei ihr Haustier – ohne jegliche Nahrung. Die Katze hatte keine Möglichkeit aus der verschlossenen Wohnung zu kommen, so dass ein Schlüsseldienst zur Türöffnung herbeigeholt werden musste. Das vorgefundene Tier war stark abgemagert. Das örtliche Tierheim päppelt das Tier nun auf.

Auf die Besitzerin kommt ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu.