A7 – Buxheim – A96 – Stetten | Drei Auffahrunfälle mit jeweils einer leichtverletzten Person

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Von Sonntagmittag, 10.07.2022, bis Montagmorgen, 11.07.2022, ereigneten sich drei Auffahrunfälle auf der BAB A7 bzw. A96, bei denen sich jeweils eine Person leicht verletzte. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von über 30.000 Euro.

Das erste Mal krachte es am Sonntag, 10.07.2022, gegen 13 Uhr, auf der BAB A7 in Richtung Füssen. Auf Höhe Buxheim stockte der Verkehr, weswegen der Fahrer eines Wohnwagengespannes stark abbremsen musste. Eine dahinter befindliche 64-jährige Kradlenkerin erkannte die Situation zu spät und fuhr dem Wohnwagen auf. Dabei stürzte sie und zog sich leichte Verletzungen zu. Die Frau wurde ins Klinikum Memmingen verbracht.

Beim nächsten Verkehrsunfall fuhr ein 23-jähriger Pkw-Fahrer einem anderen Pkw im Baustellenbereich zwischen der Anschlussstelle Aitrach und dem Autobahnkreuz Memmingen auf, wodurch sich die Beifahrerin im vorderen Fahrzeug leicht verletzte. Sie begab sich danach selbständig zu einem Arzt. Der Pkw der Geschädigten war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Auch hier dürfte Unaufmerksamkeit bzw. mangelnder Sicherheitsabstand unfallursächlich gewesen sein. Gegen den 23-jährigen wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung strafrechtlich ermittelt.

Der dritte Unfall ereignete sich Montagmorgen, 11.07.2022, gegen 04.40 Uhr. Hier war ein 55-jähriger Mann mit seinem Sattelzug auf der BAB A96 in Richtung Lindau unterwegs. Als er sich auf Höhe der Anschlussstelle Stetten befand, wollte er einem dort auffahrenden Lkw Platz machen und wechselte dazu auf den linken Fahrstreifen. Dabei übersah er einen von hinten herannahenden Pkw, dessen 33-jähriger Lenker trotz Vollbremsung ein Auffahren auf den Sattelauflieger nicht vermeiden konnte. Glücklicherweise zog er sich hierbei ebenfalls nur leichte Verletzungen zu. Der Lkw-Fahrer blieb unverletzt. An dem Pkw des Geschädigten entstand wirtschaftlicher Totalschaden, er musste von einem Abschleppdienst geborgen werden. Der 55-jährige Unfallverursacher muss sich nun ebenfalls strafrechtlich verantworten.