Buchloe | Leichtgläubige Geschädigte überweisen Geld

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Dass die „Freunde“-Bezahlfunktion eines Online-Bezahldienstes tatsächlich nur für gute Freunde und Familienangehörige gedacht ist, haben am Wochenende zwei Geschädigte schmerzlich erfahren müssen.

Ein 25-jähriger Student überwies mit dieser Funktion 150 Euro für ein Stand-Up-Paddle und ein 42-jähriger Mann 510 Euro für einen Rasenmähroboter. Von den Zahlungsempfängern ist nur eine E-Mail-Adresse bekannt, mit der keine Person ermittelt werden kann. Einzige Möglichkeit für die Ermittler der Polizei besteht darin, den Weg des Geldes zu verfolgen.

Die Polizei weist immer wieder darauf hin, dass bei der Verwendung der Funktion „Freunde und Familie“ keinerlei Käuferschutz besteht und das Geld bei der Überweisung an Unbekannte verloren sein kann.