Wer mit einem SUV über eine rote Ampel fährt, muss unter Umständen mit einem höheren Bußgeld rechnen als andere Autofahrer. Es liege hier nämlich eine erhöhte Betriebsgefahr vor, erklärte das Amtsgericht in Frankfurt am Main.

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Wer mit einem SUV über eine rote Ampel fährt, muss unter Umständen mit einem höheren Bußgeld rechnen als andere Autofahrer. Es liege hier nämlich eine erhöhte Betriebsgefahr vor, erklärte das Amtsgericht in Frankfurt am Main am Mittwoch. Die „kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie“ führten zu einem höheren Risiko, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen. Im konkreten Fall ging es um den Fahrer eines BMW, der in Frankfurt bei Rot in einen Kreuzungsbereich gefahren war.
Der Regelsatz für das Bußgeld betrage 200 Euro, erklärte das Gericht weiter. Es erhöhte ihn jedoch auf 350 Euro, weil der Fahrer bereits mehrere Einträge in Flensburg hatte und weil der Verstoß mit dem SUV „gravierender als der Normalfall“ sei – vor allem, weil die Regelungen andere Verkehrsteilnehmer schützen sollten, welche die Kreuzung überquerten. Außerdem verhängte es gegen den Fahrer ein Fahrverbot für einen Monat.
smb/cfm

© Agence France-Presse