Ermittlungen wegen Strafvereitelung gegen Polizisten nach Böhmermann-Sendung

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Nach einem Bericht im „ZDF Magazin Royale“ des Satirikers Jan Böhmermann über schleppende oder ausgebliebene Ermittlungen zu Hasskommentaren im Internet wird in einigen Bundesländern wegen Strafvereitelung gegen Polizisten ermittelt. Aus der Politik kamen am Wochenende Forderungen nach einer besseren Bekämpfung von Hass im Netz. „So kann es nicht weiter gehen“, schrieb etwa der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, auf Twitter.
Polizei und Justiz in Deutschland hätten bei der Strafverfolgung im Internet „massive Defizite“, beklagte er. Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) forderte einen „bundesweiten, staatlichen Online-Dienst für die Anzeige solcher Straftaten“. 
Der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz twitterte, dass die Recherche ein Thema der nächsten Innenministerkonferenz werden müsse. „Alle Landtage sollten sich damit beschäftigen und von den Landesregierungen Verbesserungen einfordern.“ Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Lukas Kilian, sprach sich für einen „Tatort Internet“ aus. 
Die Polizei in Magdeburg in Sachsen-Anhalt teilte mit, dass sie „umgehend Ermittlungen zur Sache“ aufgenommen habe. Unter anderem sei gegen einen Polizeibeamten ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet worden. Nach bisherigen Erkenntnissen sei „die Entgegennahme einer Strafanzeige seinerzeit unterblieben“. 
In Bremen erklärte die Polizei, dass sie durch eine Medienanfrage auf den möglichen Verstoß eines Polizisten aufmerksam geworden sei, Strafanzeige erstattet und ein Disziplinarverfahren eingeleitet habe. Der betreffende Beamte soll eine Anzeige zwar aufgenommen, aber erst zwei Monate später im Bearbeitungssystem erfasst haben. Er sei aus dem direkten Bürgerkontakt abgezogen und in den Innendienst versetzt worden, hieß es weiter.
Auch in Sachsen habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Unbekannt wegen einer möglichen Strafvereitelung im Amt aufgenommen, berichtete bereits die ZDF-Sendung.
Die Polizei in Mainz erklärte, dass sie grundsätzlich alle Hinweise ernst nehme, „egal auf welchem Weg sie uns erreichen“. Sie werde „die Kritik und vielen Hinweise dieser Sendung in unsere Überprüfung zur Optimierung einfließen lassen“.
Das „ZDF Magazin Royale“ hatte im August vergangenen Jahres versucht, in allen 16 Bundesländern sieben mutmaßlich strafbare Hassbotschaften aus dem Internet zur Anzeige zu bringen. Sie richteten sich unter anderem gegen Juden und Flüchtlinge, zeigten NS-Symbole oder drohten auch offen mit Gewalt. 
Während etwa in Hessen dem Magazin zufolge schnell reagiert und die Anzeigen an den Staatsschutz weitergegeben wurden, forderte ein Polizist in Magdeburg eine Mitarbeiterin des Magazins auf, die Botschaften dem Betreiber der Websites zu melden und schickte die Frau weg. 
Im Falle einer Hakenkreuzdarstellung gaben mehrere Landesbehörden noch vor einigen Wochen an, sie hätten den Täter nicht ermitteln können. Dagegen konnte die Polizei in Baden-Württemberg den Täter finden, der dem Magazin zufolge vom Amtsgericht Aalen bereits zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
smb/mt

© Agence France-Presse