Oberstdorf | Personalausweis muss auch im Inland gültig sein

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Am Donnerstag, 05.05.2022, wies sich der Betroffene bei einer Personenkontrolle druch die Polizei mit einem seit 2018 abgelaufenen Bundespersonalausweis aus. Andere Ausweisdokumente besitzt er nicht. Den Betroffenen erwartet nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Personalausweisgesetz.

Zudem wurde am selben Tag von einer anderen Polizeistreife festgestellt, dass ein anderer Betroffener schon seit einem Monat an seiner Wohnanschrift wohnt, sich jedoch nicht bei der Gemeinde/Stadt angemeldet hat. Die zweiwöchige Frist war abgelaufen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz.