Bad Wörishofen | Auf Internetseite Dienste angeboten – Kripo trifft vier Frauen und einen Zuhälter an

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Am Dienstagnachmittag, 15.03.2022, trafen Ermittler der Memminger Kripo in einer Pension in Bad Wörishofen gleich vier Frauen an, die dort verbotenerweise ihre Liebesdienste anboten.

Die Kriminalpolizei Memmingen wurde auf eine Dame aufmerksam, die auf einer einschlägigen Internetseite ihr Dienste angeboten hatte. Vor Ort überführten dann durch die Beamten des zuständigen Fachkommissariats nicht wie erwartet eine, sondern gleich vier Frauen der verbotenen Prostitution. Außerdem nahmen sie einen Mann fest, der für mindestens eine der Frauen die Termine vereinbarte und dann ihre Einnahmen an sich nahm. Die Beamten brachten alle Frauen wegen verbotener Prostitution zur Anzeige. Gegen den Mann leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen Zuhälterei ein. Alle beteiligten Personen stammten aus Rumänien und konnten in Deutschland keinen festen Wohnsitz nachweisen. In Absprache mit dem Landratsamt Unterallgäu und der Staatsanwaltschaft Memmingen mussten sie daher einen Geldbetrag hinterlegen, der der Höhe der zu erwartenden Strafe entspricht.

Die weitere Ausübung der Prostitution untersagten die Beamten den Frauen und setzten anschließend alle Beteiligten wieder auf freien Fuß.

In Bayern ist die Ausübung der Prostitution grundsätzlich erst in Ortschaften ab einer Einwohnerzahl von 30.000 Menschen zulässig, bei einer Einwohnerzahl zwischen 30.000 und 50.000 Menschen kann sie ebenfalls durch Rechtsverordnung untersagt werden. Hiervon haben viele Gemeinden dieser Größenordnung Gebrauch gemacht. Im gut 16.000 Einwohner zählenden Bad Wörishofen ist die Prostitution, also das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen gegen Geld, somit gänzlich verboten und wird als Ordnungswidrigkeit, bei wiederholten Verstößen sogar als Straftat zur Anzeige gebracht und verfolgt.