Krumbach/Schwaben | Hoher Schaden nach Annonce in Kleinanzeigen-Portal

-

Print Friendly, PDF & Email

Einen Schaden von 3.400 Euro erlitt ein 54-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis, der eine landwirtschaftliche Maschine in einem Kleinanzeigen-Portal verkaufen wollte.

Ein Käufer aus England hat sich bei ihm gemeldet und wollte die Maschine kaufen. Der Verkäufer hat als Bezahlung per Post einen Scheck erhalten, der den Kaufpreis und den Versandpreis der angeblich beauftragten Speditionsfirma abdecken sollte. Der Betrüger teilte mit, dass der zu viel gezahlte Betrag vom Verkäufer an eine Spedition überwiesen werden soll, welche die Maschine abholen werde. Der Geschädigte ging zur Bank und löste den Scheck ein, der tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben worden war. Auf Anweisung des Betrügers, hob der Geschädigte danach den „überzahlten“ Betrag in bar ab und zahlte ihn bei einem Dienstleister für Bargeldverkehr ein. Nach dem Transfer holte sich der Betrüger das Geld sofort in einer Filiale in England ab. Als die Bank kurze Zeit später mitteilte, dass der Scheck platzte, erkannte der 54-Jährige den Betrug und erstattete eine Strafanzeige.

Diese Masche verläuft meist nach selbigem Prinzip: Der Verkäufer soll den überhöhten Scheck als Gutschrift auf sein Konto buchen lassen. Danach wird umgehend verlangt, den überschüssigen Betrag ins Ausland zu überweisen. Sei es an eine Spedition oder wegen einer zu hohen Ausstellung des Schecks. Wenige Tage später platzt dann der Scheck und das Geld wird wieder abgebucht. Die Rückbuchung des Geldes ist dann nicht mehr möglich. Der Abholer im Ausland ist in der Regel nicht zu ermitteln.

Ratsam ist es daher stets unsere Sicherheitstipps beim Kaufen und Verkaufen auf Kleinanzeigen-Portalen zu befolgen und auf eine Zahlung per Scheck grundsätzlich zu verzichten. Außerdem sollte bei einem Verkauf eines Gegenstandes nie Geld an den Käufer überwiesen werden.