A7 – Illertissen | Polizei: Teilweise gravierende Verstöße im Schwerverkehr festgestellt

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Mittwochabend, 09.02.2022, führten Kräfte des Gefahrguttrupps zusammen mit Beamten der Autobahnpolizei Memmingen eine mehrstündige Kontrollaktion auf dem Parkplatz Tannengarten-West an der BAB A7 durch. Hierbei wurden mehrfache und teilweise gravierende Verstöße festgestellt, die Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt über 4.000 Euro und eine Vielzahl von Anzeigen zur Folge hatten.

So wurde zum Beispiel bei der Kontrolle eines ungarischen Sattelzuges, welcher entzündbare flüssige Stoffe geladen hatte, festgestellt, dass der ungarische Lenker mit seinem Gefahrgut zu schnell unterwegs war, verschiedene Ausrüstungsgegenstände und die mitzuführenden schriftlichen Weisungen fehlten und das Unternehmen sich am Kontrollgerät nicht angemeldet hatte. Nachdem vom Fahrer und dessen Firma eine Sicherheitsleistung in Höhe eines insgesamt niedrigen vierstelligen Betrages einbehalten und eine unmittelbare Nachrüstung angeordnet worden war, durfte der Ungar seine Fahrt fortsetzen. Entsprechende Anzeigen nach dem Gefahrgutbeförderungs- und dem Fahrpersonalgesetz sowie der Straßenverkehrsordnung folgen.

Zudem wurden mehrere Autotransporter von den Beamten genauer in Augenschein genommen. Bei der Auswertung des digitalen Kontrollgeräts bei zwei polnischen Autotransportern kam zutage, dass der spätestens alle 90 Tage fällige Datendownload durch das jeweilige Unternehmen nicht durchgeführt worden war, weshalb die in Polen ansässigen Firmen eine Sicherheit im dreistelligen Bereich zu leisten hatten, bevor ihren Fahrern die Weiterfahrt gestattet werden konnte.

Bei der Kontrolle eines Autotransporters mit deutscher Zulassung, welcher von einem 42-jährigen Bulgaren gelenkt wurde, ergab sich ein ganz anderes Problem. Seine bulgarische Fahrerlaubnis war abgelaufen. So durfte sich der Fahrer, der seinen Wohnsitz im Inland hat, vor Ort gleich als Beschuldigter zum Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis äußern. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Stattdessen setzte sich der Beifahrer nun ans Steuer, gegen den als Halter des Fahrzeugs, wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ebenso strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Vorher musste aber der mit einem Kleintransporter beladene Anhänger abgekoppelt werden, da hierfür die Fahrerlaubnis des Halters nicht ausreichend gewesen wäre. Wie sich wenig später herausstellte, war der 42-jährige bereits Ende Januar schon mal in gleicher Sache im Landkreis Augsburg aufgefallen.

Aber auch die Kontrolle zweier rumänischer Kleinbusse blieb nicht folgenlos. Bei beiden Fahrzeugen war kein digitales Kontrollgerät eingebaut und der jeweilige Fahrer konnte keine EU-Lizenz vorweisen. Zudem wurden in einem der beiden Transporter unerlaubt Personen befördert, weshalb in diesem Fall nicht nur wegen Verstoßes gegen das Güterkraftverkehrs- bzw. Fahrpersonalgesetz Ermittlungen aufgenommen wurden, sondern auch gemäß dem Personenbeförderungsgesetz. In beiden Fällen leistete der jeweilige Fahrer eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich und durfte dann weiterfahren. Die fälligen Anzeigen werden an das Bundesamt für Güterverkehr weitergeleitet.