Ermittler setzen Zeichen gegen Hetze im Netz – Holocaust-Leugner im Visier

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Nach intensiven kriminalpolizeilichen Recherchen konnten die Ermittlungsbehörden einen 59-jährigen Rosenheimer identifizieren, der seit Januar 2021 in mindestens 45 Fällen auf einer Social-Media-Plattform Texte mit volksverhetzendem Inhalt sowie Verschwörungstheorien mit strafbarem Inhalt veröffentlicht hat. Die Staatsanwaltschaft Traunstein und Beamte der Kripo Rosenheim durchsuchten heute, 09.02.2022, in den frühen Morgenstunden die Wohnung sowie die Geschäftsräume des Mannes in Rosenheim. Die Ermittlungen der Kripo und der Staatsanwaltschaft Traunstein dauern an.

Beamte des Kommissariats Staatschutz der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim verfolgten seit Mitte 2021 Hinweise des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Tirol, wonach in einer „Telegram“-Gruppe mit über 800 Mitgliedern volksverhetzende Nachrichten und Verschwörungstheorien mit strafrechtlich relevantem Inhalt öffentlich gemacht wurden. Darin wurde beispielsweise vielfach der Holocaust geleugnet. Außerdem wurde in mehreren Fällen „zur Jagd auf das obere Verbrechersystem und dessen Säuberung“ aufgerufen.

Durch intensive kriminalpolizeiliche Recherchen wurde als Betreiber der Gruppe und Urheber dieser Posts ein 59-jähriger Mann aus Rosenheim identifiziert. Nach Erlangung und ausführlicher Prüfung der kriminalpolizeilichen Erkenntnisse erließ das zuständige Amtsgericht Traunstein auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein Beschlüsse zur Durchsuchung der Wohnung sowie der Geschäftsräume des dringend tatverdächtigen Rosenheimers.

Die Beschlüsse wurden in den frühen Morgenstunden des heutigen Mittwoch, 09.02.2022, durch die Kriminalpolizei mit Unterstützung der Zentralen Ergänzungsdienste Rosenheim vollzogen. Im Rahmen der Durchsuchung wurden mehrere Datenträger und Kommunikationsmittel des Mannes als Beweismittel zur digital forensischen Auswertung sichergestellt. Bis auf weiteres bleibt der Mann auf freiem Fuß. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen. Ihm wird Volksverhetzung in 45 Fällen und versuchte Nötigung in zwei Fällen vorgeworfen. Nach Vorlage der Auswertungsergebnisse wird die Staatsanwaltschaft Traunstein über die Anklageerhebung entscheiden.

Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, hierzu:

„Die Leugnung des Holocaust erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. Dabei handelt es sich um eine gravierende Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Judenfeindliche Straftäter verfolgen wir mit aller Konsequenz – egal, ob im Netz oder analog.“