Am späten Freitagabend, 07.01.2022, wurde auf der BAB A96 routinemäßig ein Fahrzeug mit österreichischer Zulassung kontrolliert. Der Fahrer, ein rumänische Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz, legte eine britische Fahrerlaubnis vor. Eine Überprüfung ergab eine bestehende Fahndungsnotierung und einen Eintrag über ein Fahrverbot in Deutschland. Zudem schlug ein Drogenschnelltest an, der veranlasst wurde weil der Mann sich auffällig verhielt.
Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und nach Abklärung seines festen Wohnsitzes konnte er wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Weitere Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis folgen und eine Anzeige wegen der Drogenfahrt wird nach Vorliegen des Ergebnisses der Blutuntersuchung erstellt.
Sein Beifahrer, der einen gültigen Führerschein hatte und nüchtern war, durfte den Pkw nach Hause fahren.