A96 – Erkheim | Zwei Verkehrsunfälle zwischen Mindelheim und Erkheim innerhalb einer Stunde

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Am Sonntagmittag, 17.10.2021, um kurz vor 13 Uhr, fuhr ein 20-jähriger Mann mit seinem Renault an der Anschlussstelle Erkheim auf die BAB A96 in Richtung Lindau auf. Da er gleich ein anderes Fahrzeug überholen wollte, wechselte er unverzüglich vom rechten auf den linken Fahrstreifen und übersah dabei einen von hinten herannahenden Peugeot. Dessen 70-jähriger Fahrer gelang es nicht mehr rechtzeitig abzubremsen und fuhr dem Renault auf. Hierbei verlor der 70-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem ebenfalls auf dem linken Fahrstreifen befindlichen dritten Pkw, einem VW, welcher von einem 65-Jährigen gelenkt wurde. Schließlich kam der Peugeot an der Mittelleitplanke zum Stehen. Glücklicherweise wurde keiner der Beteiligten verletzt. Der Renault und der Peugeot waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 8.000 Euro. Die Feuerwehren Schlegelsberg und Erkheim kümmerten sich um die Absicherung der Unfallstelle und um die Verkehrslenkung. Gegen den 20-jährigen Unfallverursacher wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Keine Stunde später ereignete sich ebenfalls in Richtung Lindau, diesmal kurz vor der Anschlussstelle Stetten, ein weiterer Verkehrsunfall. Ein 55-jähriger Mann befand sich gerade mit seinem Pkw auf der Überholspur, als er aufgrund eines plötzlich auftretenden medizinischen Problems die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und kurz hintereinander dreimal mit der Mittelschutzplanke kollidierte. Anschließend kam er auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen. Mit Unterstützung von Ersthelfern gelang es wenig später das Fahrzeug auf den Pannenstreifen zu verbringen. Der 55-Jährige blieb unverletzt. Eine ärztliche Erstversorgung war nicht erforderlich. Der nicht mehr fahrbereite Pkw wurde von einem Abschleppdienst geborgen. Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 5.000 Euro. Ob gegen den Verunfallten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge körperlicher Mängel ermittelt werden soll, muss jetzt die Staatsanwaltschaft prüfen.