Landratsamt Unterallgäu | Wer seinen Führerschein jetzt umtauschen muss

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Betroffen sind alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch ein Papierdokument haben

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen Führerschein aus Papier hat, sollte diesen jetzt umtauschen. „Alle anderen sollten unbedingt noch warten“, sagt Rita Helms, Leiterin der Führerscheinstelle am Unterallgäuer Landratsamt. Bis 2033 muss dann jeder den neuen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein haben.

Wie in ganz Deutschland hat auch im Unterallgäu der Umtausch von Führerscheinen begonnen. Als erstes umgetauscht werden müssen Papierführerscheine. Personen mit einem Geburtsjahrgang zwischen 1953 und 1958 benötigen das neue Dokument bis 19. Januar 2022. „Jeder, der noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein hat und in diesem Zeitraum geboren ist, sollte den Kartenführerschein schon möglichst bald beantragen“, rät Helms.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Mitgebracht werden müssen der bisherige Führerschein, der Ausweis oder Pass sowie ein aktuelles biometrisches Foto. Beantragt man den neuen Führerschein im Landratsamt, kann dieser in vielen Fällen direkt nach Hause geschickt werden. Die Kosten für das neue Dokument betragen 30,30 Euro. Man kann den Umtausch des Führerscheins aber auch bei der Wohnortgemeinde beantragen.

Wer nicht zu den betroffenen Geburtsjahrgängen zählt, muss vorerst nichts unternehmen. „Es verlieren nicht alle Führerscheine zeitgleich ihre Gültigkeit. Um die Produktion der neuen Führerscheine zu entzerren, hat der Gesetzgeber eine Staffelung der Umtauschpflicht eingeführt“, sagt Helms. Bei Papierführerscheinen ist die Umtauschpflicht nach Geburtsjahr gestaffelt. Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen – diese wurden von 1999 bis Anfang 2013 ausgegeben – ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Bei Kartenführerscheinen beginnt die Umtauschpflicht allerdings erst 2025.

Alle aktuell nicht Betroffenen sollten warten, sagt Helms. Denn wer früher als nötig zu einem befristeten Dokument wechselt, verliert Zeit bei der Gültigkeit des alten Führerscheines. „Um noch möglichst lange den unbefristeten Führerschein nutzen zu können, sollte der Umtausch immer erst im Laufe des Vorjahres vor dem Stichtag beantragt werden“, empfiehlt die Leiterin der Führerscheinstelle.

Viele weitere Informationen sowie die Stichtage zum Führerscheinumtausch sind auf der Homepage des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein  zu finden. Hier kann man auch online einen Termin in der Führerscheinstelle vereinbaren.

Die Stichtage für den Umtausch von Papierführerscheinen im Überblick:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
geboren ab 1953 bis 1958 19.01.2022
geboren ab 1959 bis 1964 19.01.2023
geboren ab 1965 bis 1970 19.01.2024
geboren ab 1971 und später 19.01.2025
geboren vor 1953 19.01.2033