A8 – Leipheim | Polizei: Busfahrer ohne Führerschein unterwegs und der Reisebus war ohne Zulassung und Versicherungsschutz

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Am Mittwoch, 15.09.2021, kontrollierten Beamte der Fahndungs- und Kontrollgruppe sowie der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf der BAB A8 bei Leipheim  insbesondere Fernreisebusse.
Bei der Kontrolle eines Reisebusses, welcher jedoch keine Fahrgäste beförderte, stellten die Polizeibeamten fest, dass der Busfahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Diese war ihm aufgrund einer vorangegangenen Trunkenheitsfahrt entzogen worden. Außerdem führte er den kürzlich in Deutschland erworbenen Bus ohne gültige Zulassung. Über das Fehlen der Zulassung versuchte er mit einem französischen Kennzeichen hinwegzutäuschen. Demzufolge wurde auch keine Kfz-Steuer bezahlt und kein Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen. Der Fahrer muss sich nun wegen mehrerer Straftaten, unter anderem Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs und Steuerhinterziehung verantworten.
Der serbische Insasse eines weiteren Fernreisebusses hatte sein Touristenprivileg von drei Monaten um 80 Tage überschritten. Da er sich seitdem illegal in Deutschland aufhielt, musste er eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen. Im gleichen Reisebus befand sich auch ein 26-jähriger serbischer Staatsangehöriger, welcher von der Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung anlässlich eines Ladendiebstahls gesucht wurde. Die Beamten konnten den Mann befragen und leiten ihre Erkenntnisse nun an die ausschreibende Behörde weiter.
Bei dem Fahrer eines rumänischen Transporters stellten die Beamten fest, dass dieser sogar zwei rechtskräftige Fahrverbote hatte, seinen Führerschein jedoch nicht in amtliche Verwahrung gegeben hatte. Gegen ihn wird nun wegen Fahrens trotz Fahrverbots ermittelt. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt, so dass ein Mitfahrer des Mannes das Steuer übernehmen musste.
Technisch hatten die Beamten an den kontrollierten Reisebussen nichts zu beanstanden. Auch die Lenk- und Ruhezeiten wurden eingehalten.