Einer Streife der Autobahnpolizei Memmingen fiel Freitagnacht, 13.08.2021, in der Buxheimer Straße in Memmingen ein Mofa auf, welches mit ca. 40 km/h unterwegs war.
Bei der anschließenden Kontrolle des 60-jährigen Lenkers stellte sich heraus, dass laut mitgeführter Betriebserlaubnis lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erlaubt ist. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und das Mofa für eine gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsmessung sichergestellt.
Da der 60-Jährige keine Fahrerlaubnis für sein zu schnelles Mofa vorweisen konnte, muss er sich nun unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.