Günzburg – Ichenhausen | Sicherstellungen und Anzeigen bei Kontrollen der Autoposer- und Tuningszene

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Am Montagabend, 09.08.2021, führte die Polizeiinspektion Günzburg in den Stadtgebieten Günzburg und Ichenhausen über mehrere Stunden Schwerpunktkontrollen durch, insbesondere von getunten Fahrzeugen. Dabei erhielt sie Unterstützung von den Operativen Ergänzungsdiensten (OED) aus Neu-Ulm und der neu eingerichteten Kontrollgruppe Tuning und Poser des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.

Auch im Dienstbereich der Polizeiinspektion Günzburg gewann das Hobby des Autotunings während der Corona-Pandemie an Zulauf. Aber nicht nur Tuning, sondern auch das sogenannte Posing mit hochmotorisierten Serienfahrzeugen führt regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Zudem sind Anbauteile, die das Fahrzeug einzigartig machen sollen, oft für den Straßenverkehr nicht zugelassen und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auch die von Herstellern angebotenen Sonderausstattungen sind nicht immer für die Benutzung im Straßenverkehr erlaubt.

Wenn es zum Beispiel durch Rennauspuffanlagen zu Lärmbelästigungen kommt, kann auch hier ein Bußgeld fällig werden. So erging es am Montagabend zwei Fahrzeugführer, die durch unnötigen Lärm durch ihre Auspuffanlagen nun ein Bußgeld erwartet. An insgesamt acht Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis aufgrund fehlender Eintragungen oder unerlaubten Umbauten erloschen. Davon zogen die Polizeibeamten drei Fahrzeuge aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel aus dem Verkehr und stellten sie zur Erstellung eines Gutachtens sicher. Die männlichen und weiblichen Fahrer und Fahrzeughalter im Alter zwischen 24 und 67 Jahren erwartet Bußgeldverfahren. Hinzukommen die Kosten für die Abschleppung und das Gutachten. Insgesamt wird hier ein Betrag im vierstelligen Bereich fällig.
Aber die Einsatzkräfte überprüften nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die Fahrer hinsichtlich ihrer Fahrtüchtigkeit. Hier stellten die Polizisten bei zwei Fahrern im Alter von 21 und 24 Jahren Auffälligkeiten fest, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Bei diesen Fahrzeuglenkern veranlassten die Beamten jeweils eine Blutentnahme. Wird dieser Verdacht durch das Ergebnis der Blutuntersuchung bestätigt, erwarten sie ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. An deren Fahrzeugen war hingegen nichts zu beanstanden.