Bibertal | Versuchter Betrug durch Teppichgeschäft

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Am Freitag, 06.08.2021, erstattete eine 69-jährige Geschädigte bei der Polizeiinspektion Günzburg Anzeige wegen Betruges.

Ein unbekannter Täter eines Teppichgeschäfts versprach der Geschädigten die Reinigung und Reparatur mehrerer Teppiche gegen eine Bezahlung von über 3.000 Euro. Erst später realisierte die Geschädigte, dass dies völlig überteuert war und wollte den Auftrag widerrufen. Dies wurde durch das Teppichgeschäft verwehrt, da der Widerruf angeblich nicht mehr möglich sei.

Im weiteren Verlauf wurden der Geschädigten die Teppiche geliefert, wobei sich herausstellte, dass die Teppiche unzureichend aufgearbeitet wurden. Die Geschädigte hat kein Geld überwiesen, weshalb ihr noch kein Vermögensschaden entstanden ist.