Nesselwang | Warnhinweis: Betrügerische Anrufe einer angeblichen Vollzugsbehörde erhalten

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Am Mittwoch, 04.08.2021, erhielt eine 77-jährige Dame aus Nesselwang im Ostallgäu einen dubiosen Anruf.

Es meldete sich eine weibliche Bandansage, die sinngemäß sagte, dass der Vollzugsbehörde Stuttgart ein Pfändungsbeschluss gegen die Angerufene vorliege. Möchte man das Ganze außergerichtlich regeln, dann solle man die „Taste 1“ drücken. Möchte man weitere Informationen dazu haben, dann soll man die „Taste 2“ drücken. Es handelt sich hierbei um keinen amtlichen Anruf der Vollzugsbehörde, sondern um eine Falle. Drückt man die Taste 1 oder 2, wird man in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet und man tappt in die Kostenfalle.
Das Amtsgericht selber warnt bereits auf ihrer Internetseite vor der Betrugs-Masche.

Seit längerer Zeit geben sich deutschlandweit wiederholt Anrufer als Mitarbeiter der Vollzugsbehörde Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an. Teilweise erfolgt der Anruf auch automatisch durch eine Bandansage. Am Telefon des Angerufenen erscheint in den meisten Fällen eine nicht existente Rufnummer. Teilweise wird aber auch die existente Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgarts angezeigt, welche durch die Betrüger über das Internet durch das sogenannte Call ID Spoofing generiert werden kann.

Amtsgerichte tätigen derartige Anrufe nicht, zudem werden Zahlungsaufforderungen stets schriftlich auf dem Postweg versandt.

Im hier vorliegenden Fall reagierte die rüstige Rentnerin vorbildlich und meldete den Vorfall der Polizei Pfronten.